13.9.2021 - VG Düsseldorf: Abschleppkosten bei Entfernen eines auf die Straße gerollten angeblich gesicherten Anhängers muss Halter zahlen

VG Düsseldorf vom 22.6.2021, Az. 14 K 1736/20

Der Eigentümer eines Pferdeanhängers hatte den Hänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt. Nach seinen Angaben sicherte er den Hänger, indem er die Achse in Richtung Fahrbahnrand schwenkte, die Diebstahlssicherung einlegte und an der abschüssigen Strecke Unterlegkeile gegen ein Wegrollen anbrachte. Dennoch setzte sich der Anhänger in Bewegung, rollte auf die Straße, wobei ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde und kam in der Straßenmitte zum Stehen. Die angerufene Polizei ließ den Anhänger abschleppen. Der Eigentümer bekam einen dementsprechenden Gebührenbescheid in Höhe von 112,- €.

Gegen diese Kostenentscheidung legte der Eigentümer Einspruch ein. Er habe das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert, daher sei der Vorfall nur dadurch zu erklären, dass Dritte sich an dem Fahrzeug zu Schaffen gemacht und die Sicherungen entfernt hätten. Dafür müsse er nicht einstehen.

Die Sache ging vor Gericht. Dieses gab der Behörde Recht.

Rechtlich hafte der Eigentümer einer Sache, wenn von dieser Sache eine Gefahr ausgeht, als sog. Zustandsstörer. Es sei zwar zunächst zu schauen, ob derjenige zu finden ist, der die gefährliche Situation herbeigeführt habe (Handlungsstörer). Dies sei hier aber erfolglos geblieben, weiterhin habe gar nicht endgültig geklärt werden können, ob überhaupt Dritte beteiligt waren. Da das Fahrzeug mitten auf der Straße stand, war der einzige Weg, die Gefahr zu beenden, das Fahrzeug zu entfernen. Das sei angemessen, daher müsse der Eigentümer zahlen.